Bewährter Schutz für Ihre Einlagen durch Einlagensicherung und Institutsschutz.
Einlagensicherung
So schützen Volksbanken Raiffeisenbanken Ihr Geld
Ihre VR Bank Mittlere Oberpfalz eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen, freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) angeschlossen.
Einlagensicherung verständlich erklärt
Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken (BVR) (Stand Juli 2016)
Informationsbogen für den Einleger
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wir sind gemäß § 23a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes verpflichtet, Sie mit dem nachfolgenden "Informationsbogen für den Einleger" über die gesetzliche Einlagensicherung von grundsätzlich bis zu 100.000 EUR zu informieren.
Über diese gesetzliche Einlagensicherung hinaus sind Ihre Einlagen durch die Sicherungseinrichtung des BVR geschützt.
Unabhängig von der Einlagensicherung bleibt die Institutssicherung der genossenschaftlichen FinanzGruppe wie bisher bestehen. Deren Aufgabe ist es, Insolvenzen und somit Entschädigungsfälle zu vermeiden. Näheres siehe www.bvr.de/Wer_wir_sind/Unsere_Sicherungseinrichtung.
Einlagen bei VR Bank Mittlere Oberpfalz eG sind geschützt durch:
BVR Institutssicherung GmbH (1)
Sicherungsobergrenze:
100 000 EUR pro Einleger pro Kreditinstitut (2)
Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben:
Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden "aufaddiert", und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100 000 EUR. (2)
Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen haben:
Die Obergrenze von 100 000 EUR gilt für jeden einzelnen Einleger. (3)
Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts:
7 Arbeitstage (4)
Währung der Erstattung:
Euro
Kontaktdaten:
BVR Institutssicherung GmbH
Schellingstraße 4
10785 Berlin
Telefon: +49 (030) 20 21-0
E-Mail: info@bvr-institutssicherung.de
Weitere Informationen:
www.bvr-institutssicherung.de
Empfangsbestätigung durch den Einleger:
für Bestandskunden nicht erforderlich
Zusätzliche Informationen (für alle oder einige der nachstehenden Punkte)
(1) Ihr Kreditinstitut ist Teil eines institutsbezogenen Sicherungssystems, das als Einlagensicherungssystem amtlich anerkannt ist. Das heißt, alle Institute, die Mitglied dieses Einlagensicherungssystems sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Im Falle einer Insolvenz werden Ihre Einlagen bis zu 100 000 Euro erstattet.
(2) Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger von dem Einlagensicherungssystem entschädigt. Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal
100 000 Euro pro Kreditinstitut. Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält ein Einleger beispielsweise 90 000 Euro auf einem Sparkonto und 20 000 Euro auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich 100 000 Euro erstattet.
(3) Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100 000 Euro für jeden Einleger.
Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer Vereinigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der Obergrenze von 100 000 Euro allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt.
In den Fällen des § 8 Absatz 2 bis 4 des Einlagensicherungsgesetzes sind Einlagen über 100 000 Euro hinaus gesichert. Weitere Informationen sind erhältlich über www.bvr-institutssicherung.de.
(4) Erstattung
Das zuständige Einlagensicherungssystem ist die BVR Institutssicherung GmbH, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, Telefon: +49 (030) 20 21-0,
E-Mail: info@bvr-institutssicherung.de, Website: www.bvr-institutssicherung.de. Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100 000 Euro) spätestens innerhalb von 7 Arbeitstagen erstatten.
Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Frist nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über www.bvr-institutssicherung.de.
Weitere wichtige Informationen
Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen entschädigungsfähig sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen.