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Ein Arzt und eine Ärztin in einem Krankenhausflur lächeln in die Kamera

Krankenhauszusatzversicherung

Mehr Komfort im Krankenhaus

Die Krankenhauszusatzversicherung unseres Partners Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) garantiert Ihnen umfangreiche Leistungen über die der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus: Entscheiden Sie selbst, in welchem Krankenhaus Sie sich behandeln lassen und wie Sie dort untergebracht werden und lassen Sie sich von einer Chefärztin oder einem Chefarzt behandeln.

Ein Turm als Symbol

Einfach

Wählen Sie zwischen drei Tarifen und regeln Sie Ihren Gesundheitsschutz so, dass er zu Ihrer Lebenssituation passt.

Drei Regler als Symbol

Transparent

Durch die transparente Tarifstruktur wissen Sie genau, welche Leistungen Sie erhalten.

Ein Arm, der eine Hantel hochhält, als Symbol

Leistungsstark

Die Krankenhauszusatzversicherung der SDK bietet Ihnen Premium-Leistungen in allen Tarifstufen.

Vorteile

Mit einer Krankenhauszusatzversicherung sichern Sie sich als gesetzlich krankenversicherte Person alle Vorteile, die eine Privatpatientin oder ein Privatpatient bei einem Krankenhausaufenthalt erhält: Die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer bietet Ihnen mehr Privatsphäre und durch die Behandlung durch eine Chefärztin oder einen Chefarzt erhalten Sie eine auf höchstem Niveau. Außerdem haben Sie Anspruch auf eine durchgängige Betreuung durch eine Spezialistin oder einen Spezialisten, auch bei ambulanten stationsersetzenden Operationen.

Die Krankenhauszusatzversicherung der SDK im Detail

 

Highlights

  • Kostenübernahme für ambulante stationsersetzende Operationen

  • Rooming-in für Kinder unter 16 Jahren

  • Erstattung von Kosten über dem Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte

  • Keine Wartezeiten (außer bei Schwangerschaft)

  • Keine Gesundheitsprüfung im Tarif „Klinik bei Unfall“

  • Attraktives Ersatz-Krankenhaustagegeld von bis zu 100 Euro

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Tarifleistungen im Überblick

Klinik 2-BettKlinik 1-Bett und Klinik bei Unfall
Unterbringung

Zweibettzimmer

Einbettzimmer

Privatärztin oder -arzt (Chefärztin oder -arzt)gruenerhaken vorhandengruenerhaken vorhanden
Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte (Inland, EU und EWR)

Über 3,5-fach

Über 3,5-fach

Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte (außerhalb EU und EWR)

Bis 3,5-fach

Über 3,5-fach

Komfortleistungen (Telefon-, Internet-, Fernsehgebühren etc.)gruenerhaken vorhandengruenerhaken vorhanden
Ambulante stationsersetzende Operationengruenerhaken vorhandengruenerhaken vorhanden
Ersatzkrankenhaustagegeld (maximale Höhe)

80 €

100 €

Privatklinik (nach Vorleistung GKV)gruenerhaken vorhandengruenerhaken vorhanden
Transportkosten bzw. freie Krankenhauswahlgruenerhaken vorhandengruenerhaken vorhanden
Rooming-in (Kinder unter 16 Jahren)gruenerhaken vorhandengruenerhaken vorhanden
10 € Krankenhaustagegeld (zur Deckung der gesetzl. Zuzahlungen) ohne zeitliche Begrenzunggrauerstrich grauer Strichgruenerhaken vorhanden
Familienzimmergrauerstrich grauer Strichgruenerhaken vorhanden

Beispiele zur Krankenhauszusatzversicherung der SDK – sorgenfrei gesund werden

Knie-Operation

Peter, 56 Jahre, steht eine Knie-Operation mit viertägigem Krankenhausaufenthalt bevor. Da die OP, wie man ihm gesagt hat, etwas komplexer sein wird, besteht Peter auf eine Chefarztbehandlung. Zudem hatte er gleich angekündigt, dass er in einem Zweibettzimmer untergebracht werden möchte. Zwei Forderungen, für die Peter im Normalfall über 1.700 Euro aus eigener Tasche zahlen müsste. Peter kann sich aber beruhigt zurücklehnen, schließlich hat er eine Krankenhauszusatzversicherung bei der SDK abgeschlossen, mit der er die zusätzlichen Kosten komplett erstattet bekommt.

Krankenhausaufenthalt von 4 Tagen (Fallpauschale)2.715,56 €
Zuschlag für Zweibettzimmer für 4 Tage240,00 €
Arztkosten für privatärztliche Behandlung1.497,26 €
Gesetzliche Zuzahlung (Krankenhaustagegeld)40,00 €
Gesamtkosten4.492,82 €
Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung2.715,56 €
Leistung aus Tarif „Klinik 2-Bett”1.737,26 €
Eigenbeteiligung40 €

Entbindung und Familienzimmer

Susi, 32 Jahre, erwartet ihr zweites Kind. Nachdem bei ihrer ersten Geburt einiges schiefgelaufen ist, beharrt Susi darauf, während der Geburt vom Arzt ihres Vertrauens betreut zu werden. Ebenso ist es ihr wichtig, nach der Geburt ihren Mann und ihr erstes Kind um sich zu haben. Mit der Krankenhauszusatzversicherung der SDK im Tarif „Klinik 1-Bett” ist es ihr möglich, die gewünschte privatärztliche Behandlung in Anspruch zu nehmen und gleichzeitig ein Familienzimmer zu erhalten. Die Zusatzkosten bekommt sie komplett erstattet.

Krankenhausaufenthalt von 4 Tagen (Fallpauschale Mutter/Kind)2.959,41 €
Zuschlag Familienzimmer für 4 Tage360,00 €
Arztkosten für privatärztliche Behandlung871,15 €
Gesetzliche Zuzahlung (Krankenhaustagegeld)40,00 €
Gesamtkosten4.230,56 €
Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung2.959,41 €
Leistung aus Tarif „Klinik 1-Bett”1.271,15 €
Eigenbeteiligung0 €

Das könnte Ihre Krankenhauszusatzversicherung kosten

Um Ihnen eine Einschätzung der Beitragshöhen unserer Krankenhausversicherung zu ermöglichen, finden Sie hier einige Beispiele.

 Klinik bei UnfallKlinik 2-Bett
Klinik 1-Bett
Kinder 0 - 15
0,75 €
3,37 €
5,60 €
Alter 35
7,72 €
35,85 €
54,68 €
Alter 45
10,18 €
43,88 €
68,08 €
Alter 5513,90 €
55,95 €
87,36 €

FAQ zur Krankenhauszusatzversicherung der SDK

Bis zu welchem Gebührensatz übernimmt die SDK bei der Krankenhauszusatzversicherung Leistungen?
  • Tarif „Klinik 1-Bett” (SP1):
    Die SDK übernimmt weltweit die Kosten, auch wenn diese mehr als den 3,5-fachen Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte betragen.
  • Tarif „Klinik 2-Bett” (SP2):
    Die SDK übernimmt die Kosten im Inland, in der EU bzw. dem EWR jeweils auch dann, wenn sie mehr als den 3,5-fachen Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte betragen. Außerhalb der EU und dem EWR übernimmt die SDK Kosten nur bis zum 3,5-fachen Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte.
  • Tarif „Klinik bei Unfall” (SPU):
    Erfolgt eine Behandlung im Krankenhaus aufgrund eines Unfalls, übernimmt die SDK auch Kosten, die über dem 3,5-fachen Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte liegen.
Ist das Zweibettzimmer in Krankenhäusern im Umkreis nicht mittlerweile Mindeststandard?

Schön, wenn Sie diese Erfahrung bereits gemacht haben. Allerdings ist nicht sichergestellt, dass jede Behandlung im Umkreis erfolgt bzw. möglich ist. Ist das Zweibettzimmer im von Ihnen gewählten Krankenhaus bereits Standard, erhalten Sie ein Ersatz-Krankenhaustagegeld. Darüber hinaus erhalten Sie unabhängig von der Unterbringung auch eine Erstattung für die sogenannten Komfortleistungen wie Telefon-, Internet- und Fernsehanschlusskosten.

Wie hoch ist die Zuzahlung im Krankenhaus für gesetzlich Krankenversicherte?

Grundsätzlich müssen gesetzlich Versicherte pro Behandlungstag 10 Euro an ihre Krankenkasse zahlen. Die Zuzahlungszeitspanne ist auf maximal 28 Tage begrenzt, was einer Höchstsumme von 280 Euro entspricht. In Tarif „Klinik 1-Bett” übernimmt die SDK diese Kosten für Sie.

Ab wann gilt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt sofort und ohne Wartezeit, sodass Sie ab Vertragsbeginn erstklassig abgesichert sind. Bitte beachten Sie, dass lediglich für Schwangerschaften, die bereits bei Antragstellung bestehen, ein Leistungsausschluss gilt.

Gilt die Krankenhauszusatzversicherung auch im Ausland?

Die Krankenhauszusatzversicherung der SDK bietet Ihnen auch im Ausland umfassenden Schutz und Komfortleistungen. Je nach gewähltem Tarif werden Behandlungskosten europaweit oder sogar global abgedeckt.

Muss ich beim Abschluss Gesundheitsfragen beantworten?

Unser Einsteigertarif „Klinik bei Unfall“ bietet umfassende Leistungen ohne eine Gesundheitsprüfung. Für die beiden Tarife „Klinik 1-Bett” und „Klinik-2-Bett" müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden.

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